Pressemitteilung:

MIT lehnt Verschärfung der Steuerregeln für Dienstwagenbenutzer ab

Dienstag, 18. November 2008

VerschaerfungderSteuerregeln

MIT lehnt Verschärfung der Steuerregeln für Dienstwagenbenutzer ab und fordert die Einführung der Buchwertregelung bei der 1%- Pauschalbesteuerung

Die Bundesregierung will mit dem Jahressteuergesetz 2009 die Steuerregeln für Selbstständige und Unternehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, deutlich verschärfen. 55 Millionen Euro pro Jahr will Finanzminister Peer Steinbrück so zusätzlich vereinnahmen, indem die Mehrwertsteuer anteilig von privat erhoben werden soll.

"Das ist pures Gift für unsere Schlüsselindustrie, dem Kraftfahrzeugbau, insbesondere in Baden-Württemberg und den hiesigen Limousinenbau", so Gregor Wick, Bezirksvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Nordbaden (MIT).

Auf der einen Seite soll der krisengeschüttelten Autoindustrie durch einen zweifelhaften KFZ-Steuerverzicht im Falle eines PKW-Neukaufs unter die Arme gegriffen werden und auf der anderen Seite wirft man gerade der deutschen Automobilindustrie mit der noch weiter verschärften Dienstwagenbesteuerung große Felsbrocken in den Weg. Während vom KFZ-Steuerverzicht global alle Hersteller und Anbieter profitieren, schadet die verschärfte Dienstwagenbesteuerung vor allem der deutschen Automobilindustrie, da überwiegend deutsche Fahrzeuge als Dienstwagen gekauft werden. Streng betrachtet soll hier also eine Umverteilung von den deutschen zu den ausländischen Automobilherstellern stattfinden. Dies ist ein fatales Signal für die gesamte deutsche Wirtschaft, insbesondere für die deutschen Mittelständler, die die Hauptleidtragenden der neuen Regelung sind, meint Dr. Jochen Birkle von der MIT.
Gregor Wick fordert die Dienstwagenbesteuerung nicht weiter zu verschärfen, sondern sie zu entschärfen.
Wick fordert eine Steuererleichterung zum Beispiel bei der 1%-Pauschalbesteuerung auf den Buchwert des Fahrzeugs und nicht auf den Listenneupreis. Auch Erleichterungen bzgl. des Führens eines Fahrtenbuches wären jetzt die richtigen Signale und würden die deutsche Automobilkonjunktur stärken, ist sich Wick sicher.

Wick erinnert: Bis Ende 2005 konnte jeder Unternehmer beliebig viele Fahrzeuge in sein Betriebsvermögen übernehmen, wenn diese mit der 1%-Pauschale versteuert wurden - das war gut für den PKW-Absatz. Berlin aber schadet mit seiner Steuergesetzgebung dem PKW-Absatz.

Mit dem "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen", dem der Bundesrat am 7. April zugestimmt hat, wird dieses angebliche "Steuerschlupfloch" vermeintlich gestopft. Nach der neuen Regelung wird die Versteuerung nach der 1%-Pauschale auf den Listenneupreis beschränkt auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens. Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens sind nur solche, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, wobei die Nutzung zu mehr als 50 % nachgewiesen werden muss. "Mehr Bürokratie - weniger Autos, so einfach ist das", lautet das enttäuschte Fazit Gregor Wicks.

Ein Nachweis ist natürlich nur mit einem lückenlos geführten Fahrtenbuch möglich. Was passiert, wenn der Nachweis nicht erbracht wird, das Fahrtenbuch fehlerhaft oder aus anderen Gründen unglaubwürdig ist? In diesem Fall müssen die Finanzbeamten den privaten Anteil der gefahrenen Kilometer schätzen. Der Fahrzeughalter zahlt dann entsprechend dem geschätzten prozentualen Anteil alle Kosten des Fahrzeuges aus eigener Tasche. Also Kraftstoff, Versicherungen, Reparaturen, Anschaffungskosten etc.

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